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Fälligkeitstermine 2026

Wann sind die Beiträge fällig und zu welchem Zeitpunkt müssen der Krankenkasse die Beitragsnachweise vorliegen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Termine auf einen Blick.

Fälligkeit der Beiträge

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.

Dies sind die Fälligkeitstermine im Kalenderjahr 2026:

 

Monat Fälligkeit Wochentag
Januar 28. Mittwoch
Februar 25. Mittwoch
März 27. Freitag
April 28. Dienstag
Mai 27. Mittwoch
Juni 26. Freitag
Juli 29. Mittwoch
August 27. Donnerstag
September 28. Montag
Oktober 28. Mittwoch
November 26. Donnerstag
Dezember 28. Montag

Abgabefrist für Beitragsnachweise

Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse spätestens bis zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages im Monat vorliegen (also bis um 00.00 Uhr). Liegt der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig vor, nimmt die Krankenkasse eine Beitragsschätzung vor.

Alle Termine für 2026, an denen uns der Beitragsnachweis vorliegen muss, finden Sie in dieser Übersicht:

 

Monat Beitragsnachweis Empfohlenes Übermittlungsdatum
Januar 26. (Montag) 23.01.2026
Februar 23. (Montag) 20.02.2026
März 25. (Mittwoch) 24.03.2026
April 24. (Freitag) 23.04.2026
Mai 22. (Freitag) 21.05.2026
Juni 24. (Mittwoch) 23.06.2026
Juli 27. (Montag) 24.07.2026
August 25. (Dienstag) 24.08.2026
September 24. (Donnerstag) 23.09.2026
Oktober 26. (Montag) 23.10.2026
November 24. (Dienstag) 23.11.2026
Dezember 22. (Dienstag) 21.12.2026

Denken Sie daran: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Da es in den Bundesländern unterschiedliche Feiertage gibt, können die Fälligkeitstermine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Das Datum richtet sich also nach dem Sitz der Krankenkasse. Die VIACTIV hat ihren Sitz in Bochum, Nordrhein-Westfalen.

Der 24. und der 31. Dezember sind bundesweit keine Bankarbeitstage.