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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Bitte beachten Sie: Am 16. Mai 2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar

Am Freitag, 16. Mai 2025, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Was sind „beschäftigte Studierende“?

Für Studierende gelten andere versicherungsrechtliche Regeln. Studierende, die neben dem Studium mehr als eine geringfügige Beschäftigung ausüben, sind versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt jedoch nur reduzierte Sozialabgaben. Studierende dürfen während ihrer Vorlesungszeit jedoch maximal 20 Stunden arbeiten. Wenn Studierende jedoch nachts oder abends arbeiten, dann gelten andere Voraussetzungen. Wenn Studierende über 20 Stunden die Woche arbeiten, dann steht das Studium nicht mehr im Vordergrund und die Studierenden werden als versicherungspflichtig eingestuft.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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