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Häufige Fragen

Besteht für Studierende eine Sozialversicherungspflicht?

Ob Studierende sozialversicherungspflichtig sind, hängt im Wesentlichen von Art und Umfang ihrer Beschäftigung ab. Grundsätzlich gilt: Studierende müssen keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn sie mehr Zeit für das Studium als für die berufliche Tätigkeit aufbringen. Die Grenze liegt bei 20 Stunden in der Woche. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden in der Woche sind Studierende sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen bilden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Jobs in den Semesterferien, die zusammen nicht mehr als 26 Wochen im Jahr beanspruchen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind äußerst komplex. Gerne beraten wir Sie persönlich.

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