Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Besteht für Studierende eine Sozialversicherungspflicht?

Ob Studierende sozialversicherungspflichtig sind, hängt im Wesentlichen von Art und Umfang ihrer Beschäftigung ab. Grundsätzlich gilt: Studierende müssen keine Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn sie mehr Zeit für das Studium als für die berufliche Tätigkeit aufbringen. Die Grenze liegt bei 20 Stunden in der Woche. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden in der Woche sind Studierende sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen bilden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Jobs in den Semesterferien, die zusammen nicht mehr als 26 Wochen im Jahr beanspruchen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind äußerst komplex. Gerne beraten wir Sie persönlich.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
Zurück