Wann sind die Beiträge fällig?
Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen sind, sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Bei einer Zahlung per Scheck, Überweisung oder Einzahlung auf eines unserer Konten gilt als Tag der Zahlung der Tag der Wertstellung zugunsten der VIACTIV Krankenkasse ( siehe § 11 unserer Satzung, §§ 22, 23 Abs. 1 und 28e Sozialgesetzbuch IV, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beitragsverfahrensverordnung).