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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Bitte beachten Sie: Am 16. Mai 2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar

Am Freitag, 16. Mai 2025, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Wann sind die Beiträge fällig?

Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessen sind, sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Bei einer Zahlung per Scheck, Überweisung oder Einzahlung auf eines unserer Konten gilt als Tag der Zahlung der Tag der Wertstellung zugunsten der VIACTIV Krankenkasse ( siehe § 11 unserer Satzung, §§ 22, 23 Abs. 1 und 28e Sozialgesetzbuch IV, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Beitragsverfahrensverordnung).

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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