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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Können Säumniszuschläge erlassen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Säumniszuschläge erlassen werden.

Grund 1: Bislang pünktliche Beitragszahlungen
Sie haben in den letzten 12 Monaten die Beiträge nur ein Mal zu spät gezahlt? Dann teilen Sie uns die Verzögerung einfach formlos mit.

Grund 2: Unabwendbares Ereignis
Sie sind an einer pünktlichen Zahlung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses gehindert gewesen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall der für die Zahlung zuständigen Person
  • Eine Naturkatastrophe
  • Ein Brand

Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 3: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Eine rechtzeitige Zahlung der Beiträge ist nicht möglich gewesen, weil Sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet sind. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag nach.

Grund 4: Gefährdete wirtschaftliche Existenz
Eine Vollstreckung der Säumniszuschläge gefährdet Ihre wirtschaftliche Existenz. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 5: Voraussetzungen zum Erlass der Hauptschuld liegen vor
In diesen Fällen ist kein Antrag erforderlich. Der Antrag für den Erlass der Hauptschuld reicht aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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