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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Können Säumniszuschläge erlassen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Säumniszuschläge erlassen werden.

Grund 1: Bislang pünktliche Beitragszahlungen
Sie haben in den letzten 12 Monaten die Beiträge nur ein Mal zu spät gezahlt? Dann teilen Sie uns die Verzögerung einfach formlos mit.

Grund 2: Unabwendbares Ereignis
Sie sind an einer pünktlichen Zahlung aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses gehindert gewesen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall der für die Zahlung zuständigen Person
  • Eine Naturkatastrophe
  • Ein Brand

Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 3: Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung
Eine rechtzeitige Zahlung der Beiträge ist nicht möglich gewesen, weil Sie zahlungsunfähig und/oder überschuldet sind. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag nach.

Grund 4: Gefährdete wirtschaftliche Existenz
Eine Vollstreckung der Säumniszuschläge gefährdet Ihre wirtschaftliche Existenz. Bitte weisen Sie dies in Ihrem Antrag glaubhaft nach.

Grund 5: Voraussetzungen zum Erlass der Hauptschuld liegen vor
In diesen Fällen ist kein Antrag erforderlich. Der Antrag für den Erlass der Hauptschuld reicht aus.

Vielen Dank für Ihr Feedback!
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