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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wie berechnen sich die Mahngebühren? 

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr nach § 19 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz erhoben. Die Mahngebühr beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 150,00 Euro. Die Mahngebür wird auf volle Euro aufgerundet.