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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Am 12. Dezember 2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar.

Am Freitag, 12. Dezember 2025, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben nur bis 11:15 Uhr geöffnet. Auch telefonisch sind wir leider nur bis 11:15 Uhr erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail an ags@viactiv.de. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Wie berechnen sich die Mahngebühren? 

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr nach § 19 Abs. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz erhoben. Die Mahngebühr beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 150,00 Euro. Die Mahngebür wird auf volle Euro aufgerundet.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank, diese Rückmeldung hat uns erreicht. Möchten Sie uns darüber hinaus noch qualifiziertes Feedback hinterlassen, dann nutzen Sie dieses Feld:

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