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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wie kann ich den Erlass von Säumniszuschlägen beantragen?

Hierfür reicht ein formloser Antrag aus. Bitte beachten Sie: Sie müssen glaubhaft nachweisen, warum Zahlungen nicht zum Fälligkeitstag vorgenommen oder Zuschläge nicht gezahlt werden können. Welche Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen gelten, haben wir in der Frage zusammengefasst.

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