Warum habe ich für den ersten Monat eine Mahnung auf Grundlage einer Schätzung erhalten?
Eine Mahnung auf Grundlage einer Schätzung für den ersten Monat kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Der häufigste Fall ist, dass eine genaue Berechnung der Beiträge oder Steuern noch nicht möglich ist. Dies kommt vor allem dann vor, wenn ein neuer Arbeitgeber oder eine selbstständige Person in die Sozialversicherung eintritt – oder eine neue Steuerpflicht beginnt. Sie arbeiten mit dem Schätzverfahren? Dann benötigen wir für den ersten Monat einen Beitragsnachweis mit dem Wert 0,00 Euro. Nutzen Sie dafür gerne das SV-Meldeportal!