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Fälligkeitstermine 2025

Wann sind die Beiträge fällig und zu welchem Zeitpunkt müssen der Krankenkasse die Beitragsnachweise vorliegen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Termine auf einen Blick.

Fälligkeit der Beiträge

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.

Dies sind die Fälligkeitstermine im Kalenderjahr 2025:

 

Monat Fälligkeit Wochentag
Januar 29. Mittwoch
Februar 26. Mittwoch
März 27. Donnerstag
April 28. Montag
Mai 27. Dienstag
Juni 26. Donnerstag
Juli 29. Dienstag
August 27. Mittwoch
September 26. Freitag
Oktober 29.
28. (*)
Mittwoch
Dienstag
November 26. Mittwoch
Dezember 23. Dienstag

Abgabefrist für Beitragsnachweise

Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse spätestens bis zu Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages im Monat vorliegen (also bis um 00.00 Uhr). Liegt der Beitragsnachweis nicht rechtzeitig vor, nimmt die Krankenkasse eine Beitragsschätzung vor.

Alle Termine für 2025, an denen uns der Beitragsnachweis vorliegen muss, finden Sie in dieser Übersicht:

 

Monat Beitragsnachweis Empfohlenes Übermittlungsdatum
Januar 27. (Montag) 24.01.2025
Februar 24. (Montag) 21.02.2025
März 25. (Dienstag) 24.03.2025
April 24. (Donnerstag) 23.04.2025
Mai 23. (Freitag) 22.05.2025
Juni 24. (Dienstag) 23.06.2025
Juli 25. (Freitag) 24.07.2025
August 25. (Montag) 22.08.2025
September 24. (Mittwoch) 23.09.2025
Oktober 27. (Montag)
24. (Freitag) (*)
24.10.2025
23.10.2025 (*)
November 24. (Montag) 21.11.2025
Dezember 19. (Freitag) 18.12.2025

Denken Sie daran: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Da es in den Bundesländern unterschiedliche Feiertage gibt, können die Fälligkeitstermine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Das Datum richtet sich also nach dem Sitz der Krankenkasse. Die VIACTIV hat ihren Sitz in Bochum, Nordrhein-Westfalen. Die auf dieser Seite angegeben Termine mit Sternchen (*) gelten nicht für die VIACTIV.

Der 24. und der 31. Dezember sind bundesweit keine Bankarbeitstage.