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Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

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Bitte beachten Sie: Am 16. Mai 2025 sind wir nur eingeschränkt erreichbar

Am Freitag, 16. Mai 2025, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices bleiben daher an diesem Tag teilweise geschlossen oder haben verkürzte Öffnungszeiten. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

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VIACTIV Krankenkasse

Häufige Fragen

Wie berechnen sich die Säumniszuschläge? 

Der Säumniszuschlag beträgt 1 Prozent des rückständigen, auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrags (§ 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV). Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist gesetzlich geregelt und liegt nicht in unserem Ermessen. In welchen Fällen Säumniszuschläge erlassen werden, haben wir unter "Können Säumniszuschläge erlassen werden?" zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben. Sie helfen uns mit Ihrem Feedback, unsere Webseite zu optimieren.
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