Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wie berechnen sich die Säumniszuschläge? 

Der Säumniszuschlag beträgt 1 Prozent des rückständigen, auf 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrags (§ 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IV). Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist gesetzlich geregelt und liegt nicht in unserem Ermessen. In welchen Fällen Säumniszuschläge erlassen werden, haben wir unter "Können Säumniszuschläge erlassen werden?" zusammengefasst.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank, diese Rückmeldung hat uns erreicht. Möchten Sie uns darüber hinaus noch qualifiziertes Feedback hinterlassen, dann nutzen Sie dieses Feld:

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Datenschutzhinweis
Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

SSL-Verschlüsselung
Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.