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Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

von Arbeitgebernewsletter | 04.09.2019
Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Fiskus jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat Ende Juni 2019 das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen.

Mit dem Gesetz, das am 18.07.2019 in Kraft getreten ist, werden die Kompetenzen und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweitert, eine Arbeitseinheit der Zollverwaltung mit rund 7.000 Bediensteten in 113 Dienststellen.

Erweiterung der Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Hauptaufgabe der FKS ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit und von illegalen Beschäftigungen. Allein in den vergangenen beiden Jahren hat die FKS bei ihren Prüfungen und Ermittlungen auf dem Gebiet der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung Verstöße mit einem Gesamtschaden von rund 1,8 Mrd. Euro aufgedeckt.

Überall dort, wo die FKS bisher an Grenzen gestoßen ist, erhält sie nun neue Prüf- und Ermittlungsmöglichkeiten im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung und Sozialleistungsmissbrauch. Damit sie diese erweiterten Möglichkeiten wahrnehmen kann, sollen für die FKS perspektivisch rund 3.500 neue Stellen geschaffen werden. Zudem wird der Datenaustausch zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden, insbesondere den Jobcentern und Familienkassen, den Finanzämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden und Polizeivollzugsbehörden verbessert.

Bekämpfung von Scheinarbeitsverhältnissen
Arbeitsverhältnisse bestehen heute oftmals nur auf dem Papier, um beispielsweise sogenannte Aufstockungsleistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II zu beantragen. Diese Form des Sozialleistungsbetrugs tritt organisiert auf, wobei gezielt Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten angeworben werden, die dann einen Großteil der beantragten Sozialleistungen „als Provisionen“ an professionelle in Deutschland ansässige Mittelsleute abgeben müssen.

Die FKS erhält mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit, auch Fälle zu prüfen, bei denen ein Sozialleistungsbetrug über solche Formen von Scheinarbeitsverhältnissen und fingierten Arbeitsverhältnissen erfolgt. Diese Befugniserweiterung wird als bedeutsamer Schritt zur wirkungsvollen Bekämpfung des Sozialleistungsbetrugs gesehen. Zuvor konnte die FKS nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden.

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