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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.
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Häufige Fragen

Wie setzt sich der Arbeitgeberanteil zusammen?

Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes. Sowohl in der Kranken-, Pflege-, als auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das betrifft seit 2019 auch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Wenn Sie einen Überblick über aktuelle Beitragssätze erhalten möchten, schauen Sie sich gerne die Übersicht an.

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