Wie setzt sich der Arbeitgeberanteil zusammen?
Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes. Sowohl in der Kranken-, Pflege-, als auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das betrifft seit 2019 auch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Wenn Sie einen Überblick über aktuelle Beitragssätze erhalten möchten, schauen Sie sich gerne die Übersicht an.