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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wann muss ich die Beitragsnachweise einreichen?

Die Beitragsnachweise sind zwei Tage vor dem Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge an die VIACTIV Krankenkasse zu übermitteln. Das bedeutet, dass Sie der Einzugsstelle die Beitragsnachweise spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats vorlegen müssen.