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Wie hoch ist der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung?

Die Höhe des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6%. Dieser Satz gilt bundesweit. Die hieraus berechneten Beiträge werden grundsätzlich jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Sie dienen der Absicherung von Arbeitnehmern gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit. Und sollen diese möglichst vermeiden oder zumindest so weit wie möglich verkürzen.

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