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0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wofür benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Erteilung öffentlicher Aufträge, Erteilung erforderlicher Konzessionen / Genehmigungen benötigt.

Die Krankenkasse bestätigt mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
rechtzeitig und vollständig entrichtet worden sind.

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Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

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