Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Wofür benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, Erteilung öffentlicher Aufträge, Erteilung erforderlicher Konzessionen / Genehmigungen benötigt.

Die Krankenkasse bestätigt mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass die Gesamtsozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
rechtzeitig und vollständig entrichtet worden sind.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Vielen Dank, diese Rückmeldung hat uns erreicht. Möchten Sie uns darüber hinaus noch qualifiziertes Feedback hinterlassen, dann nutzen Sie dieses Feld:

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.