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Sozialleistungen: Gesetz gegen Missbrauch geplant

von Arbeitgebernewsletter | 17.04.2019
Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Die Bundesregierung will schärfer gegen illegale Beschäftigung und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorgehen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, so eine aktuelle Pressemitteilung des Deutschen Bundestages.

Im Gesetzentwurf heißt es, Missbrauch und Schwarzarbeit hätten gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen zur Folge und würden die Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche der Betroffenen vermindern.

Im Einzelnen ist vorgesehen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.

Für die Familienkassen wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Dies entspreche der im Bereich der Arbeitsförderung üblichen Verfahrensweise und werde auf das Kindergeldrecht übertragen, schreibt die Bundesregierung.

Nach Angaben der Regierung wurden gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld bereits früher gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt die Bundesregierung insbesondere die Pflicht zur Identifizierung des Kindergeldberechtigten und des Kindes durch die Angabe der Steueridentifikationsnummer, die Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldes auf sechs Monate, die Einführung einer Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister an die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit und die Verbesserung des Austausches von Meldedaten.

Zur Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

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