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Mindestausbildungsvergütung: Neue Untergrenze ab 2024

Group 11 1 min Lesezeit   |   20.02.2024

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

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Autor

VIACTIV Krankenkasse
Vergütung Auszubildene | VIACTIV Krankenkasse

Mindestausbildungsvergütung: Neue Untergrenze ab 2024

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Vor einigen Jahren wurde für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Nachfolgend ein Überblick über die aktuell und für 2024 geltenden Werte.

Die Mindestvergütung für Berufsausbildungen, die im Jahr 2021 begonnen hatten, betrug 550,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr. Bis zum Jahr 2023 war eine schrittweise Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung für das jeweils 1. Ausbildungsjahr vorgesehen (2022: 585,00 Euro, 2023: 620,00 Euro). Für das zweite Ausbildungsjahr beträgt der Aufschlag 18 %, für das dritte 35 % und für das vierte 40 %.

Für Ausbildungen, die in 2024 oder einem der Folgejahre beginnen, erfolgt eine jährliche Festlegung der Mindestausbildungsvergütung anhand der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen.

Danach beträgt die monatliche Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen, die in 2024 beginnen, 649,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 766,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr, 876,00 Euro im 3. und 909,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr.

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