Personen, die an Long-COVID erkrankt sind, haben diverse Möglichkeiten für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite hin.
An COVID-19 Erkrankte können auch nach überstandener Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, dem sogenannten Long-COVID oder auch Post-COVID-Syndrom. Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit durch Long-COVID bieten sich insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Haus- und Fachärzte sowie Post-COVID-Ambulanzen können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen.
Betroffene können verschiedene Maßnahmen und Anlaufstellen in Anspruch nehmen. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger und weitere Einrichtungen bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.
Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Das Ganze steht unter dem Oberbegriff „Reha nach Corona“.