Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Jahressteuergesetz 2020: Zusatzleistungen des Arbeitgebers

Group 11 1 min Lesezeit   |   10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV
VIACTIV Krankenkasse

Jahressteuergesetz 2020: Zusatzleistungen des Arbeitgebers

Group 11 1 min Lesezeit   |   10.12.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

VIACTIV

Das geplante Jahressteuergesetz 2020 bringt viele Änderungen im Steuerrecht mit sich. Unter anderem soll hier klargestellt werden, dass nur echte Zusatzleistungen des Arbeitgebers steuerbegünstigt sind.

 In diesem Sinne werden Zusatzleistungen nur dann zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn

  • die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet,
  • der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt,
  • die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und
  • bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.

Dies soll unabhängig davon gelten, ob der Arbeitslohn tarifgebunden ist, und bereits auf Lohnzahlungszeiträume ab 2020 Anwendung finden.

Stand der Gesetzgebung

Der Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 befindet sich nach wie vor in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat könnte dem Gesetz allerdings noch in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr – am 18.12.2020 – die Zustimmung erteilen.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.