Kontakt
Telefon
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Gesetzentwurf: Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Group 11 1 min Lesezeit   |   13.04.2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV
Gesundheit | VIACTIV Krankenkasse

Gesetzentwurf: Verbesserung der Gesundheitsversorgung

Group 11 1 min Lesezeit   |   13.04.2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Gesundheit | VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

VIACTIV

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vor, der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet.

Unter anderem ist geplant, den Anspruch auf Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung auszuweiten. Zudem sollen ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten zur Pflichtleistung werden.

Veränderungen sind auch beim Anspruch auf Leistungen bei Krankheit im Ausland geplant. Diese sollen in Zukunft auch Personen in Elternzeit zustehen, die selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sind und kein oder nur beitragsfreies Einkommen haben, wenn sie einen im Ausland beschäftigten Ehepartner begleiten oder besuchen. Aktuell müssen sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts grundsätzlich selbst absichern. Künftig werden sie den Familienversicherten gleichgestellt. Wie diese werden sie dann einen entsprechenden Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf Leistungen bei Krankheit haben. Der Arbeitgeber bekommt die Kosten bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wären, erstattet.

Zum Gesetzentwurf

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Warum war dieser Artikel nicht hilfreich?

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.