Wenn Ihre Mitarbeitenden krank sind und nicht arbeiten können, müssen sie Sie als Arbeitgeber sofort informieren. Daran hat sich nichts geändert. Neu ist, dass Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform mehr bekommen. Denn seit dem 1. Januar 2023 läuft dieser Prozess digital ab.
Die Arztpraxis übermittelt die AU-Daten direkt an die zuständige Krankenkasse. Sie als Arbeitgeber erhalten diese anschließend elektronisch. Dazu müssen Sie nur eine entsprechende Datenanfrage stellen. Das geht ganz einfach und ist deutlich schneller. Denn Sie müssen weder auf die Post warten noch etwas abheften.
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