Wenn Ihre Mitarbeitenden krank sind und nicht arbeiten können, sind sie verpflichtet, Sie als Arbeitgeber umgehend zu informieren. Als Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit mussten sie Ihnen bisher die AU-Bescheinigung ihres Arztes in Papierform zukommen lassen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde dieses Verfahren digitalisiert. Anstatt auf die Papierbescheinigung zu warten und diese in Ihren Ordnern abzuheften, erhalten Sie die AU-Daten in digitaler Form von der zuständigen Krankenkasse. Sie müssen hierzu lediglich eine Datenanfrage stellen.
Durch die Corona-Sonderregelung kann man sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen.
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