Kontakt
Telefon
Icon Pfeil links
Wir freuen uns auf Ihren Anruf
Icon Telefonhörer
0800 230 1030 Haben Sie Fragen zu Beiträgen, Umlagen oder Beitragssätzen, dann kontaktieren Sie gerne unsere Arbeitgeber-Beratung.

Bitte beachten Sie:

Am 08. Mai 2026 sind wir nur eingeschränkt erreichbar

Am Freitag, 08. Mai 2026, findet unsere Personalversammlung statt. Unsere Kundenservices haben an diesem Tag verkürzte Öffnungszeiten oder bleiben komplett geschlossen. Auch telefonisch sind wir leider nur eingeschränkt erreichbar.

Schreiben Sie uns gerne eine Mail oder nutzen Sie unseren Rückrufservice unter https://www.viactiv.de/kontakt. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen. In der kommenden Woche sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Mindestlohn: Erhöhung ab 2021 beschlossen

Group 11 1 min Lesezeit   |   17.08.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

mkattner
Arbeitgeber-Newsletter_1000x1000_Mindestlohn | VIACTIV Krankenkasse

Mindestlohn: Erhöhung ab 2021 beschlossen

Group 11 1 min Lesezeit   |   17.08.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Arbeitgeber-Newsletter_1000x1000_Mindestlohn | VIACTIV Krankenkasse
Group 20

Autor

mkattner

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.06.2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zu erhöhen.

Hierbei soll der zurzeit geltende Mindestlohn (9,35 Euro) in insgesamt vier Schritten alle sechs Monate wie folgt erhöht werden:

  • zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro,
  • zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro,
  • zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro,
  • zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro.

Zum Hintergrund: Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Der aktuelle Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Bitte geben Sie Ihren Namen ein.

Datenschutzhinweis
Die VIACTIV Krankenkasse, Suttner-Nobel-Allee 3–5, 44803 Bochum, wird auf Grund Ihrer Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Für weitergehende datenschutzrechtliche Informationen gem. der Artikel 12 ff. Datenschutz- Grundverordnung wird an dieser Stelle auf die „Informationen zum Datenschutz“ verwiesen, die Sie auf der Homepage der VIACTIV Krankenkasse unter www.viactiv.de/datenschutz einsehen bzw. downloaden können.

SSL-Verschlüsselung
Weil uns Sicherheit wichtig ist: Die Daten aller VIACTIV-Formulare werden verschlüsselt versendet und ausschließlich für organisatorische Abläufe verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.