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Homeoffice: Finanzielle Unterstützung von Unternehmen

Group 11 1 min Lesezeit   |   20.04.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV
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Homeoffice: Finanzielle Unterstützung von Unternehmen

Group 11 1 min Lesezeit   |   20.04.2020

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) autorisiertes Beratungsunternehmen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Wir wollen KMU und Handwerksbetriebe dabei unterstützen, auch in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Deshalb haben wir unser bewährtes Förderprogramm „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert. Das zeigt: Wir lassen unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Krise nicht allein und helfen so gut, so unbürokratisch und so schnell wir können dort, wo jetzt Hilfe benötigt wird.“

Der neue Förderbaustein deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise der Einrichtung spezifischer Software und der Konfiguration existierender Hardware. KMU und Handwerksbetriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und mit ihm einen Beratervertrag abschließen. Von diesem Punkt an übernimmt das Beratungsunternehmen alle weiteren Schritte für die Unternehmen – von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Von der Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro profitieren. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.

Zur Pressemitteilung

Weitere Informationen dazu finden Sie auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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