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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ist gestartet

Group 11 1 min Lesezeit   |   17.11.2021

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

Group 20

Autor

VIACTIV Krankenkasse

Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ist gestartet

Group 11 1 min Lesezeit   |   17.11.2021

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VIACTIV Krankenkasse

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital. So übermitteln alle Arztpraxen seit Anfang Oktober die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkassen (Elektronische AU-Bescheinigung – eAU).

Grundsätzlich ist es nun nicht mehr erforderlich, die AU-Bescheinigung an die Krankenkasse zu schicken. Zur Sicherheit sollte jedoch in der Arztpraxis nachgefragt werden, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Wichtig: Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss die AU-Bescheinigung weiter beim Arbeitgeber vorlegen. An dieser Nachweispflicht ändert sich bis 30.06.2022 nichts, da erst dann alle Arbeitgeber die eAU bei den Krankenkassen elektronisch abrufen müssen.

Bis zu diesem Zeitpunkt stellen Arztpraxen weiterhin eine Papierbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Danach besteht nur noch die Anzeigepflicht.

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