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Bundestag stimmt Corona-Steuerhilfegesetz zu

Group 11 1 min Lesezeit   |   15.06.2020

Bitte beachten Sie, dass sich die Aktualität der Inhalte immer auf das Veröffentlichungsdatum bezieht.

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Autor

VIACTIV
VIACTIV Krankenkasse

Bundestag stimmt Corona-Steuerhilfegesetz zu

Group 11 1 min Lesezeit   |   15.06.2020

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Die Bundesregierung hat schnelle und zielgerichtete Verbesserungen im Steuerrecht beschlossen, um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen. Nachdem der Bundestag dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) bereits zugestimmt hat, stand die Zustimmung durch den Bundesrat bei Redaktionsschluss noch aus.

Wichtiges Ziel der Bundesregierung bleibt es, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Daran orientiert sich auch die Steuerpolitik. Die Bundesregierung hat deshalb das Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Es soll dabei helfen, die besonders von der Pandemie Betroffenen steuerlich zu entlasten und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern.

Unter anderem wurden diese Regelungen getroffen:

  • Der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2020 und ist bis zum 30.06.2021 befristet.
  • Aufstockungszahlungen zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 geleistet haben, bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.
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