Häufige Fragen

Allgemeines zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Muss ich eine ePA nutzen?

Nein, es ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot. Sie allein entscheiden, ob Sie eine ePA führen möchten.

Welche Betriebssysteme werden unterstützt?

Android: Versionen 8.0 – 11.0
iOS: 14.0 und 14.xx

Welche Funktionen beinhaltet die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte hat im Wesentlichen eine Funktion: Sie dient als sicherer digitaler Speicher, mit dem Sie und Ihre Ärzte schnell und unkompliziert wichtige Gesundheitsdaten austauschen können. Hierzu können Sie als Patient Gesundheitsinformationen in der ePA ablegen bzw. von Ihrem Arzt ablegen lassen und anschließend für andere Ärzte freigeben. Dies können sowohl offizielle Dokumente, wie Diagnose- und Laborberichte, Therapieempfehlungen, Behandlungsprotokolle und Fotodokumentationen, als auch persönliche Aufzeichnungen (z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen) sein. Grundsätzlich können Dokumente aller gängigen Dateiformate in der ePA gespeichert und auch jederzeit wieder gelöscht werden. Aktuell kann die ePA für den Datenaustauch mit Arztpraxen und Krankenhäusern genutzt werden. Zukünftig sollen dann auch andere Leistungserbringer wie Apotheken, Hebammen oder Physiotherapeuten mit Ihrer Zustimmung auf die ePA zugreifen können. Ergänzend zur ePA können VIACTIV-Versicherte mit der App „VIACTIV - ePA“ oder mit dem stationären Client der ePA zudem schon jetzt eine ganze Reihe kassenindividueller Zusatzfunktionen nutzen, die wir Ihnen über das gesetzliche Pflichtangebot hinaus kostenfrei zur Verfügung stellen.

Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne Smartphone und App nutzen?

Selbstverständlich können Sie auch ohne mobiles Endgerät eine elektronische Patientenakte führen, um Ihren Ärzten den Austausch wichtiger Gesundheitsinformationen zu erleichtern. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Teilnahmeerklärung mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zu. Sobald Sie sich uns gegenüber authentifiziert haben und uns alle erforderlichen Einwilligungen unterschrieben vorliegen, können wir die ePA für Sie eröffnen und Ärzte können mit Ihrer Erlaubnis Daten darin speichern oder einsehen. Letzteres erfolgt stets vor Ort in der Praxis gegen Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und Eingabe der dazugehörigen PIN. Ein individueller Zugriff auf Ihre ePA jenseits der Arztpraxis ist ohne mobiles Endgerät oder einem stationären Client und unsere kostenfreie App leider nicht möglich.

Welche Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) sind in der ePA vorhanden?

Innerhalb der elektronischen Patientenakte können auf Ihren Wunsch hin folgende Dokumente durch Ihre Ärzte abgelegt werden:

  • elektronische Impfdokumentation
  • elektronischer Mutterpass
  • elektronisches Zahnbonusheft
  • elektronisches Kinderuntersuchungsheft

Diese Dokumente sind klar definierte digitale Informationseinheiten und sollen künftig den elektronischen Datenaustausch im medizinischen Alltag erleichtern. Die MIOs werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung immer weiterentwickelt und es kommen weitere hinzu.

Wie kann ich einen Vertreter für meine ePA einrichten?

Durch die Weiterentwicklung der App „VIACTIV - ePA“ ist es künftig möglich, die eigene ePA durch persönliche Vertreter/-innen führen zu lassen. Die einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Möglichkeit, dass die ePA künftig durch Dritte geführt werden kann, ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

Maximal fünf Vertreter/-innen können benannt werden, die dann annähernd die gleichen Rechte wie die oder der ePA-Nutzende selbst haben. Dazu gehören beispielsweise die Vergabe von Zugriffsrechten an Leistungserbringer (Ärzte- und Zahnärzteschaft, Krankenhäuser, Apotheken u. a.) und auch die Einsicht in die in der Akte gespeicherten Dokumente. Daher ist es wichtig, diese verantwortungsvolle Aufgabe nur an Personen zu übertragen, denen man vollständig vertraut und beispielsweise auch eine Vorsorgevollmacht erteilen würde. Als Vertreter/-in ist es allerdings nicht möglich, weitere Vertreter/-innen zu benennen oder gar die Akte zu schließen.

Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Vertreterrolle nur an GKV-Versicherte zugewiesen werden, unabhängig davon, ob es sich um VIACTIV-Versicherte handelt.

Wer kann auf meine ePA zugreifen?

Auf Ihre ePA können alle Arztpraxen und Krankenhäuser zugreifen, welche zum jeweiligen Zeitpunkt an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Zum Start der ePA sind das niedergelassene Allgemein- und Facharztpraxen sowie Krankenhäuser. Für die nahe Zukunft ist geplant, dass Apotheken, aber auch Hebammen und Physiotherapeuten auf freiwilliger Basis Zugriff haben werden.

Ein Zugriff auf Ihre ePA kann ausschließlich mit Ihrer Erlaubnis geschehen. Das geschieht dadurch, dass Sie für Ihre Arztpraxen und Ihr Krankenhaus Berechtigungen erteilen.

Wie kann ich Berechtigungen für den Zugriff auf meine ePA erteilen?

Das Hinzufügen von Berechtigungen erfolgt im Bereich „Berechtigungen verwalten“ innerhalb der ePA.

Sie können eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf zwei Arten für den Zugang zu Ihrer ePA berechtigen. Berechtigungen werden pro Arztpraxis oder Krankenhaus erteilt; dabei müssen Sie jeweils einen vorgegebenen Zeitraum auswählen. Dieser Zeitraum kann jederzeit angepasst werden.

Um den Zugriff auf Ihre ePA zu ermöglichen, müssen Sie zunächst eine Ihrer Arztpraxen oder Ihr Krankenhaus hinzufügen. Dafür steht Ihnen eine Suche zur Verfügung, welche alle angeschlossenen Arztpraxen und Krankenhäuser umfasst. Sie können eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf zwei Arten für den Zugang zu Ihrer ePA berechtigen.

Zum einen können Sie erlauben, dass Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus Ihnen Daten in Ihre ePA übermittelt. Damit erlauben Sie gleichzeitig, dass während der Dauer der Berechtigung auch auf alle anderen Daten zugegriffen werden kann, die von anderen Arztpraxen oder Krankenhäusern eingestellt wurden und zum Zeitpunkt des Zugriffs in Ihrer ePA gespeichert sind.

Natürlich können Sie auch erlauben, dass Ihre Arztpraxis oder Ihr Krankenhaus auf die von Ihnen selber eingestellten Dokumente Zugriff haben. Auch hier erlauben Sie damit den gleichzeitigen Zugriff auf alle von Ihnen selbst gespeicherten Dokumente.

Hinweis: Die Berechtigungen erfolgen nicht pro Dokument, sondern für jeweils alle Dokumente von Ihnen oder von Arztpraxen oder Krankenhäusern. Beide Arten der Berechtigung gelten unabhängig voneinander.

Wie kann ich Berechtigungen für einzelne Dokumente vergeben?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können medizinische Daten von Leistungserbringern, z. B. von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt, gespeichert werden, aber auch Gesundheitsdaten, die Sie selbst einstellen. Damit Leistungserbringer auf Daten in Ihrer ePA zugreifen oder Daten hinzufügen können, müssen Sie ihnen zuvor eine Berechtigung erteilen.

Das Erteilen der Berechtigung mit der App „VIACTIV - ePA“ oder über das Kartenterminal in der Arztpraxis oder im Krankenhaus entspricht der Einwilligung in die Datenverarbeitung. Sämtliche Berechtigungen, die Sie erteilen, werden in Ihrer ePA gespeichert. Mithilfe der von der VIACTIV bereitgestellten App können Sie diese jederzeit einsehen und bei Bedarf anpassen und das – wenn gewünscht – für jedes einzelne Dokument.

Wo kann ich sehen, wer Zugriff auf meine ePA hat?

Wenn Sie bereits Arztpraxen oder Krankenhäuser zu Ihrer ePA hinzugefügt haben, erscheinen diese in alphabetischer Reihenfolge im Bereich „Berechtigungen verwalten“. In der Übersicht können Sie erkennen, ob für eine Praxis oder ein Krankenhaus eine Berechtigung vorliegt, für welchen Zugriff Sie berechtigt haben und wie lange die Berechtigung gilt.

Wie kann ich vergebene Berechtigungen für den Zugriff auf meine ePA entziehen?

Unabhängig vom definierten Zeitraum der Berechtigung, können Sie eine Berechtigung jederzeit wieder entziehen. Die betreffende Praxis oder das Krankenhaus hat dann keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA.

Um den Zugriff wieder zu gewähren, müssen Sie dafür eine neue Berechtigung vergeben. Dazu müssen Sie Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus erneut hinzufügen.

Was passiert, wenn ich eine Berechtigung entziehe?

Sie können jederzeit vergebene Berechtigungen für Ihre Arztpraxis und das Krankenhaus wieder entziehen. Je nachdem, welche Berechtigung vergeben wurde, können Sie von dieser Praxis und dem Krankenhaus dann keine Dokumente mehr erhalten. Bereits gespeicherte Daten bleiben in Ihrer ePA.

Ebenso können die Einrichtungen nicht mehr auf die Daten von anderen Arztpraxen und Krankenhäusern und/oder Daten von Ihnen selbst zugreifen.

Für eine erneute Berechtigung muss die Praxis oder das Krankenhaus wieder zu Ihrer ePA hinzugefügt werden.

Wie genau läuft der Prozess beim Arzt ab? Benötige ich immer die eGK+PIN oder geht es auch ohne PIN?

Sofern Sie die App „VIACTIV - ePA“ auf Ihrem Smartphone installiert haben, können Sie Ihrem Arzt einfach die Berechtigung für den Zugriff auf die ePA und somit ein gleichzeitiges Lese-und Schreibrecht vergeben.

Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN, den Sie von der VIACTIV erhalten, um beim nächsten Arztbesuch Ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden.

Wie kann ich eigene Dokumente in der ePA speichern?

Um eigene Dokumente mit einer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, müssen Sie das Dokument in Ihrer ePA speichern.
Dazu können Sie ein bereits in Ihren privaten Dokumenten vorhandenes Dokument in Ihre ePA übertragen. Dazu wählen Sie das betreffende Dokument aus und nutzen die angebotene Option zum Kopieren des Dokuments in Ihre ePA.

Ein neues Dokument können Sie über den zentralen Hinzufügen-Button in Ihrer ePA speichern. Dabei müssen Sie Ihre ePA als Speicherort auswählen (Geteiltes Dokument).

Wie groß dürfen Dokumente (z.B. Bilder) in der ePA maximal sein?

Jedes Dokument darf die Maximalgröße von 25 MB nicht überschreiten.

Was ist der maximale Speicherplatz in der ePA?

Der Gesamtspeicherplatz ist nicht begrenzt.

Wie kann ich auf Daten und Dokumente in meiner ePA zugreifen?

Alle Daten und Dokumente, die Sie selber oder Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus in Ihrer ePA gespeichert haben, werden in Ihrer ePA als Liste angezeigt. Dabei erfolgt die Standard-Sortierung chronologisch – das zuletzt gespeicherte Dokument liegt ganz oben.

Sie können in Ihrer ePA nach Dokumenten suchen und nach bestimmten Merkmalen filtern. Um die Daten und Dokumente anzuschauen, können Sie jedes Dokument in einer Detailansicht öffnen. Dabei werden Ihnen auch alle Zusatzinformationen angezeigt, wie z.B. der Autor oder das Erstellungsdatum.

Bestimmte Daten, wie z.B. der elektronische Medikationsplan (eMP) oder Ihre Notfalldaten, sind als reine Datensätze gespeichert und werden als solche angezeigt.

Kann ich nach Daten und Dokumenten suchen?

Mit der Suchfunktion können Sie innerhalb der ePA nach Dokumenten suchen. Tippen Sie das Suchfeld an und geben Sie dann den gesuchten Begriff ein. Bereits ab den ersten drei Zeichen wird die Vorschlagssuche aktiviert. Dabei müssen Sie nicht den gesamten Suchbegriff eingeben – Sie können aus der bereits angezeigten Menge der Suchergebnisse auswählen und ggf. durch Tippen weiter eingrenzen.

Durchsucht werden alle Daten, die zu einem Dokument gehören, wie z.B. der Titel, der Autor oder die Notizen. Das Dokument oder der Datensatz selber werden nicht durchsucht.

Mit Hilfe der Filterfunktion können Sie Ihre Suche eingrenzen:

  • nach Zeitraum (Start/Ende)
  • nach Quelle (d.h. von wem wurde das Dokument eingestellt?)
    Bitte beachten Sie, dass die Suchfunktion aus technischen Gründen auf die ePA beschränkt ist. Die kassenindividuellen Zusatzfunktionen können nicht durchsucht werden.

Kann ich Dokumente aus meiner ePA exportieren?

Sie können jedes Dokument aus Ihrer ePA exportieren. Diese Funktion finden Sie in der jeweiligen Detailansicht Ihrer Dokumente in Ihrer ePA. Sie können auswählen zwischen einem Export auf Ihr Smartphone oder einem externen Speicherdienst oder aber dem Kopieren in Private Dokumente in Ihrer persönliche Akte.

Wichtiger Hinweis: Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, sollte jeder Export aus der ePA sowie ihren kassenindividuellen Zusatzfunktionen heraus immer mit Bedacht vorgenommen werden. Unsichere Orte, z.B. soziale Netzwerke oder ungesicherte Cloud-Dienste, sollten vermieden werden.

Kann ich meine Daten aus den kassenindividuellen Zusatzfunktionen exportieren?

Einzelne Daten und Dokumente können aus den kassenindividuellen Zusatzfunktionen heraus exportiert werden. Dies geschieht über die reguläre Teilen-Funktion des jeweiligen Betriebssystems.

Zusätzlich können alle Daten und Informationen, die in den kassenindividuellen Zusatzfunktionen gespeichert sind, gesamtheitlich exportiert werden. Der Export der gesamten Gesundheitsdaten kann lokal auf dem Smartphone selber erfolgen oder an unterschiedlichen Speicherorten, je nach Betriebssystem und individueller Konfiguration.

Hinweis: Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, sollte jeder Export aus der ePA und den kassenindividuellen Zusatzfunktionen heraus immer mit Bedacht vorgenommen werden. Unsichere Orte, z.B. soziale Netzwerke oder ungesicherte Cloud-Dienste, sollten vermieden werden.

Wenn Sie ein Apple-Smartphone mit dem iOS-Betriebssystem verwenden und beim Datenexport „lokal“ wählen, dann werden Dateien innerhalb der App abgelegt. Darauf kann über die Standard-Software „iTunes“ von Apple zugegriffen werden. Sobald das iPhone mit „iTunes“ sicher verbunden ist, kann unter dem Menüpunkt „Dateifreigabe“ die entsprechende App ausgewählt werden. Die Export-Datei kann dann im Fenster „Dokumente von …“ ausgewählt und an einen anderen Ort kopiert werden.

Können Daten und Dokumente in der ePA gelöscht werden?

Sie können alle Daten und Dokumente in Ihrer ePA löschen. Einzelne Dokumente können Sie in der Detail-Ansicht löschen. Für mehrere Dokumente empfiehlt sich die „Auswählen“-Funktion in der Übersicht, über die Sie mehrere Dokumente markieren und löschen können.
Auch Ihre Arztpraxis und das Krankenhaus können in Ihrer ePA löschen, etwa wenn ein Dokument aktualisiert werden muss. Allerdings betrifft das nur die Daten und Dokumente, die von der betreffenden Praxis oder dem Krankenhaus gespeichert wurden.

Wenn Sie ein Dokument löschen, kann es nicht wiederhergestellt werden. Wenn Sie lediglich verhindern wollen, dass ein anderer darauf zugreifen kann, dann können Sie es vor dem Löschen in Ihre Privaten Dokumente kopieren.

Wie kann ich meine Abrechnungsdaten erhalten?

Die Abrechnungsdaten von Ärzten und Apotheken erhält die VIACTIV Krankenkasse von den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie von Apothekenabrechnungszentren. Krankenhausbesuche werden durch die Krankenhäuser oder deren Abrechnungszentren abgerechnet.

Ab dem 01.01.2022 wird es möglich sein, die jeweils erhaltenen Leistungen der letzten 3 Jahre einzusehen. Nach Übertragung der Abrechnungsdaten erhalten Sie einen Überblick aller Leistungen über:

  • Arzt- und Zahnarztbesuche
  • Krankenhausaufenthalte
  • verordnete Medikamente
  • durchgeführte Impfungen

Weitere Leistungsbereiche wie Arbeitsunfähigkeit und Krankengeldbezüge werden nach und nach ergänzt.
Die Datenübertragung in die persönliche Akte des Versicherten ist freiwillig. Soll diese durchgeführt werden, können diese über die App "VIACTIV - ePA“ angefordert werden.

Leider sind aufgrund der bestehenden Abrechnungsprozesse zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen nicht immer zeitnahe Abrechnungen möglich. Aus diesem Grund gibt es immer eine zeitliche Verschiebung. Dies bitten wir zu berücksichtigen.

Muss ich einen Vertrag zur Führung einer ePA abschließen?

Sie müssen im Registrierungsprozess für die ePA den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen.

Für eine smartphonelose ePA müssen Sie eine unterzeichnete Teilnahmeerklärung an die VIACTIV Krankenkasse senden.

Wie lange läuft die ePA?

Die ePA läuft unbegrenzt und ist als lebenslange Akte ausgelegt, sofern sie nicht vom Nutzer pausiert oder gekündigt wird.

Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsle?

Ab dem 01.01.2022 können Sie beim Kassenwechsel die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen. Im Jahr 2021 steht diese Funktion leider noch nicht zur Verfügung.

Wie kann ich die ePA meiner jetzigen Kassen bei einem Wechsel zur VIACTIV mitnehmen?

Ab dem 01.01.2022 können Sie beim Krankenkassenwechsel die Daten Ihrer bestehenden ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen. Das funktioniert ganz einfach. Sie müssen lediglich die Migration der Daten bei der bisherigen Krankenkasse beantragen. Mit diesem Schritt können Sie Ihre Daten vom bisherigen Anbieter zum neuen Anbieter umziehen lassen.

Die Kündigung der ePA kann sowohl analog beauftragt werden als auch per ePA-App durchgeführt werden. Sobald der Kassenwechsel wirksam wird und die neue ePA bei der anderen Kasse angelegt wurde, erfolgt die Migration durch die Aktensysteme automatisch. Dabei werden die vorhandenen Dokumente, Berechtigungen und Vertreterregelungen übernommen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dies über die ePA-App zu erledigen.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Datenpaket mit den exportierten Daten nach 28 Tagen gelöscht wird und Ihre ePA danach nicht mehr automatisch zu Ihrer neuen Krankenkasse übertragen werden kann.

Kann ich die ePA auf mehreren Geräten nutzen?

Nein. Sie können Ihre ePA nur auf einem Smartphone nutzen, da die Registrierung geräteabhängig ist. Durch die Gerätebindung kann Ihre ePA nicht auf unterschiedlichen Endgeräten genutzt werden.

Wie kann ich für die ePA mein freigeschaltetes Smartphone verwalten?

Das „Gerätemanagement“ erlaubt die Verwaltung Ihres registrierten Smartphones. Sie können den Namen ändern, das Gerät sperren oder entfernen.

Sie finden das Gerätemanagement über die Einstellungen der ePA (Einstellungen / ePA).

Gibt es die ePA auch für Kinder?

Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine ePA, die bis zum 16. Geburtstag des Kindes von einem ebenfalls gesetzlich versicherten, sorgeberechtigten Vertreter verwaltet wird.

Habe ich Zugriff auf die Akten meiner Kinder?

Ja, wenn Sie ebenfalls bei der VIACTIV Krankenkasse versichert und sorgeberechtigt für Ihr Kind sind, dann hat ein Elternteil bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes das Recht, die ePA zu verwalten.

Können Betreuer/Bevollmächtigte auf die Akte zugreifen?

Ja, wenn Sie eine entsprechende Vollmacht uns gegenüber nachgewiesen haben, kann die Akte für den zu Vertretenden geführt werden. Der Betreuer/Bevollmächtigte hat in diesem Fall die gleichen Rechte wie der Akteninhaber.

Was muss ich beim Wechsel meines Smartphones beachten?

Wenn Sie Ihr Smartphone wechseln, müssen Sie in Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA) nichts weiter beachten. Bei der Erstanmeldung auf dem neuen Gerät werden Sie aufgefordert, die Freischaltung des neuen Geräts zu bestätigen, wodurch Sie eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail- Adresse erhalten.

Für die kassenindividuellen Zusatzfunktionen müssen Sie bei einem Smartphone-Wechsel Ihren persönlichen Sicherheitsschlüssel, den Sie bei der Registrierung generiert haben, erneut eingeben. Das ist zwingend notwendig, damit auch diese Daten auf Ihrem neuen Smartphone wieder entschlüsselt und angezeigt werden können. Sie finden Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen → Persönliche Daten → Schlüssel speichern.

Wenn Sie den Sicherheitsschlüssel nicht eingeben können, z.B. weil Sie ihn verloren haben, dann gehen diese Daten verloren. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Speichern Sie ihn daher unbedingt sicher und außerhalb Ihres Smartphones. Während der Nutzung der persönlichen Akte können Sie sich Ihren persönlichen Sicherheitsschlüssel unter den Einstellungen anzeigen lassen und erneut speichern.

Warum finde ich die App nicht in meinem App-Store?

Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Apps vorübergehend in den App Stores nicht verfügbar sind. Falls keine weiteren Informationen dazu vorliegen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der VIACTIV Krankenkasse. Des Weiteren ist die Mindestanforderung an das Betriebssystem zu beachten. Bei Android: Versionen 8.0 – 11.0 / iOS: 14.0 und 14.xx

Werde ich automatisch abgemeldet, wenn ich inaktiv bin?

Ja. Nach maximal 20 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch aus der ePA ausgeloggt. Bei sicherheitsrelevanten Eingaben (z.B. der PIN) oder bei der Registrierung beträgt die maximale Zeit 5 Minuten, bis Sie ausgeloggt werden.

Was ist der Desktopclient der elektronischen Patientenakte?

Ab dem 1. Januar 2022 wird neben dem Zugang über eine iOS- und Android-App der App „VIACTIV - ePA“ auch die Möglichkeit geboten, sich auf dem PC in die ePA einzuloggen.

Folgende Betriebssysteme werden unterstützt:

  • Windows 10 Home, S, Pro & Enterprise
  • Apple Mac OS ab10.15
  • Linux Ubuntu ab 20.04 LTS

Die Programme können in den jeweiligen App-Store heruntergeladen werden.

Weiterhin benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und ein Kartenlesegerät.

Auf dem stationären Client können Sie die erstmalige Registrierung für die elektronische Patientenakte selbst nicht durchführen. Nach dem Download der App „VIACTIV - ePA“ für den stationären Client werden Sie über den Hinweis „Registrierung zur Nutzung“ auf die Seite https://www.viactiv.de/app-page/viactiv-meine-gesundheit-client-faqs verwiesen, wo Sie den Prozess der Registrierung über die App „VIACTIV - ePA“ für mobile Endgeräte oder die Beschreibung des Registrierungsprozesses für den analogen Weg vorfinden. Nur über die „VIACTIV - ePA“ für mobile Endgeräte oder den analogen Weg erhalten Sie die Anmeldedaten, die zur Nutzung des stationären Clients notwendig sind.

Wie funktioniert das mit der Registrierung und dem Zugang zur ePA über die mobile App?

Die VIACTIV Krankenkasse bietet Ihnen neben dem analogen Weg (direkt über die VIACTIV, wie oben beschrieben) auch einen digitalen Weg zur ePA.

Den digitalen Zugang zur ePA stellen wir Ihnen zum einen für mobile Endgeräte über den Google Play und Apple App Store und zum anderen als stationären Client, eine Softwareanwendung für den stationären Computer / Laptop, zur Verfügung (siehe Beschreibung Was ist der Desktopclient der elektronischen Patientenakte?).

Die „VIACTIV - ePA“ für mobile Endgeräte können Sie mit den Betriebssystemen Android und Apple IOS nutzen.
Hierzu ist es gegebenenfalls notwendig, dass Sie sich auf den jeweiligen Plattformen registrieren müssen, um die Apps herunterladen und installieren zu können. Verantwortliche Stelle ist der jeweilige Plattformbetreiber; eine Zuständigkeit der VIACTIV Krankenkasse diesbezüglich besteht nicht.

Sie können die Registrierungsdaten für die digitale Beantragung ausschließlich über die dafür vorgesehene App „VIACTIV - ePA“ bei uns beantragen. Dafür müssen Sie über einen automatisierten Registrierungsprozess Ihre Zugangsdaten anfordern, die App gemäß Vorgaben einrichten und den Registrierungsprozess anschließend durchführen. Hierzu benötigen wir Ihre Versichertennummer, Ihr Geburtsdatum und Ihre E-Mail-Adresse zur eindeutigen Authentifizierung. Darüber hinaus vergeben Sie sich selbst eine PIN (6- bis 10-stellig), die zu Ihrer eigenen Sicherheit bei der Nutzung der App „VIACTIV - ePA“ dient. Bitte merken Sie sich Ihre PIN gut oder verwahren Sie sie für sich gut auf. Wir haben keinerlei Kenntnis über Ihre selbstvergebene PIN.

Nachdem Sie die Registrierungsanfrage über die App „VIACTIV - ePA“ erfolgreich abgesetzt und einen Verifizierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bestätigt haben, müssen Sie zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person eine der beiden folgenden Authentifizierungsoptionen wählen.

Option 1: Nect-Ident-Verfahren

Nähere Hinweise zur Nutzung des Nect-Ident-Verfahrens können Sie unter https://www.viactiv.de/selfie-ident-verfahren nachlesen. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Nect-Ident-Verfahren zurzeit nur für Versicherte der VIACTIV Krankenkasse persönlich möglich ist. Eine Online-Identifizierung durch betreuende oder bevollmächtigte Personen ist derzeit nicht möglich.

Option 2: Besuch einer Geschäftsstelle

Nach der Identifikation durch Vorlage des Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis) müssen Sie uns bestätigen, dass Ihnen der Aktivierungscode über ein Einwurfeinschreiben zugeschickt werden darf.

Auf dem Postweg erhalten Sie dann einen Brief mit einem Aktivierungscode, der Ihnen eine erfolgreiche Registrierung ermöglicht. Bitte befolgen Sie die Schritte im Brief zur vollständigen Registrierung. Aus Sicherheitsgründen hat der Brief, inkl. des hinterlegten Aktivierungscodes, ab Erstellung des Briefes eine Gültigkeit von 60 Tagen. Wenn Sie sich erfolgreich für die App „VIACTIV - ePA“ für mobile Endgeräte registriert haben, stehen Ihnen unterschiedliche Funktionalitäten und Services zur Verfügung, die mit einer gesonderten Einwilligung für die Verarbeitung der Daten einhergehen. Diese Funktionen und Services sind optional zu verstehen. Welche wir anbieten, entnehmen Sie bitte Punkt 6 dieser Nutzungsbedingungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie aus Sicherheitsgründen nur ein mobiles Endgerät für die digitale Beantragung der ePA registrieren können.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nach Freischaltung des Zugangs zur App „VIACTIV - ePA“ ein persönlicher, nur Ihnen bekannter Sicherheitsschlüssel (Recovery Key) erzeugt wird, der es Ihnen im Falle eines Wechsels oder Verlustes Ihres Endgerätes weiterhin ermöglicht, auf Ihren ePA-Account (einschließlich der darin bisher gespeicherten Daten) zuzugreifen. Ohne diesen persönlichen Sicherheitsschlüssel existiert Ihr ePA-Account weiterhin. Die bisher in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten werden hingegen aus Sicherheitsgründen gelöscht.

Kann ich meine elektronische Patientenakte mitnehmen, wenn ich zur VIACTIV Krankenkasse wechsle?

Selbstverständlich können Sie die Daten aus Ihrer elektronischen Patientenakte mitnehmen, wenn Sie zur VIACTIV wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie in den Einstellungen Ihrer bisherigen ePA den Wechsel zur VIACTIV Krankenkasse vorbereiten und die Akte freigeben. Danach müssen Sie Ihre elektronische Patientenakte bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Laden Sie anschließend die App „VIACTIV - ePA“ kostenfrei in Ihrem App Store herunter und installieren Sie diese auf Ihrem Endgerät. Sie erhalten die App kostenfrei in Ihrem App Store. Vor der Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren und identifizieren. Nach erfolgreicher Registrierung startet die Migration Ihrer bisherigen Daten aus dem zentralen Aktensystem in Ihre neue ePA-App.

Datenaustausch mit Ärzten und Krankenhäusern

Welche Daten können in den kassenindividuellen Zusatzfunktionen der ePA gespeichert werden?

In unseren kassenindividuellen Zusatzfunktionen können Sie individuelle Gesundheitsdaten wie z.B. Medikamente, Vorsorgedaten, Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Dokumente speichern.

Alle diese Informationen werden nicht in der ePA gespeichert und sind deshalb privat. Um Dokumente mit Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, müssen Sie sie zunächst in Ihre ePA übertragen. Sie können auch Dokumente aus der ePA in den privaten Bereich kopieren.

Dabei werden alle Informationen strukturiert und kompatibel mit internationalem Standard gespeichert. Sämtliche Informationen und Daten, die in den kassenindividuellen Zusatzfunktionen gespeichert sind, werden auch in der App angezeigt und können gelöscht werden. Von Ihnen selbst eingegebene Daten können nachträglich verändert werden.

Wie nutze ich die Anamnese?

Der Service „Anamnese“ ermöglicht Ihnen, in Vorbereitung auf einen Besuch einer Arztpraxis oder einen Krankenhausaufenthalt alle relevanten Gesundheitsdaten zu sammeln und zu erfassen. Dazu können Sie Einträge in unterschiedlichen Kategorien machen. Kategorien, die nicht zutreffend sind, können übersprungen werden.

Die Daten können Sie als PDF-Dokument speichern, um sie, z.B. über die ePA, berechtigten Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Alternativ können Sie die Daten jederzeit einsehen, um auskunftsfähig zu sein. Um die Daten aktuell zu halten, sollten Sie sie regelmäßig überprüfen und ggf. ein neues PDF erstellen.

Wie kann ich eigene Dokumente mit meiner Arztpraxis oder dem Krankenhaus teilen?

Um Ihre eigenen Dokumente teilen zu können, müssen diese in Ihrer ePA gespeichert sein.

Damit Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus darauf zugreifen kann, müssen sie jeweils eine Berechtigung dafür erteilen. Durch diese Berechtigung haben Ihre Praxis und das Krankenhaus gleichzeitig die Möglichkeit, auf alle anderen von Ihnen eingestellten Daten zuzugreifen.

Alle Berechtigungen gelten jeweils für einen bestimmten Zeitraum. Sie können eine Berechtigung jederzeit entziehen und neu vergeben. Dazu müssen Sie Ihre Arztpraxis oder Ihr Krankenhaus neu hinzufügen.

Wie erkenne ich, dass neue Daten in meiner ePA vorhanden sind?

Wenn Sie von einer Arztpraxis oder dem Krankenhaus neue Daten erhalten haben, wird Ihnen in Ihrer ePA eine Benachrichtigung angezeigt. Dafür muss diese Funktion aktiviert sein.

Da die Standardsortierung der Daten und Dokumente innerhalb der ePA chronologisch erfolgt, werden neue Dokumente beim Öffnen der ePA immer oben angezeigt.

Muss meine Praxis oder mein Krankenhaus meine ePA dokumentieren? (§343, 8)

Damit Ihre ePA auf einem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihres Behandlungsverlaufs aktualisiert werden. Dementsprechend muss Ihr Arzt oder Ihr Krankenhaus Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin regelmäßig aktualisieren.

Wenn Sie Ihre ePA erst eröffnet haben, ist es sinnvoll, Ihre Gesundheitsinformationen vom Arzt, der Ihre Patientengeschichte am besten kennt, ausfüllen zu lassen. Berücksichtigen Sie bitte, dass alle Ärzte gesetzlichen Speicher- und Löschfristen unterliegen und deshalb der Dokumentationszeitraum begrenzt ist.

Ihre Ärzte bzw. Leistungserbringer können Ihre ePA befüllen, egal ob sie in einer Praxis oder im Krankenhaus tätig sind.

Um die Genauigkeit Ihrer ePA sicherzustellen, sollten Sie auch selbst Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und ggf. aktualisieren.

Bei der schrittweisen Einführung wird in den ersten Monaten die Anwendung mit ca. 100 Teilnehmern aus medizinischen Einrichtungen getestet. Die Erfahrungen aus dieser Einführungsphase in der Praxis fließen in die weitere Ausgestaltung für die bundesweite Einführung in der Fläche, beginnend im zweiten Quartal 2021, ein. Wer also die ePA bereits nutzt, ist beim Arzt oder Apotheker schon gut vorbereitet, wenn ab der zweiten Jahreshälfte die ePA auch in der breiten Fläche verfügbar ist.

Vertragsärzte müssen gemäß § 341 Absatz 6 SGB V spätestens ab dem 1. Juli 2021 alle Komponenten und Dienste vorhalten, die für den Zugriff auf die ePA erforderlich sind.

Was mache ich, wenn meine Praxis oder mein Krankenhaus sich weigert, Dokumente in meine ePA zu übertragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, die für den Arzt zuständig ist. Die Kontaktdaten stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für Sie bereit.

Kann meine Praxis oder mein Krankenhaus Dokumente in meiner ePA ändern?

Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus) kann keine Informationen innerhalb eines Dokumentes, welches Sie hochgeladen haben, ändern.

Dokumente, die Sie selbst einstellen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können sie von Dokumenten, die von Ärzten oder Leistungserbringern hochgeladen werden, unterschieden werden. Sofern Sie entschieden haben, dass Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer Ihre selber eingestellten Dokumente sehen darf, kann er die Klassifizierung eines Dokumentes ändern. Das macht er, wenn er die medizinische Relevanz des Dokumentes erkannt hat.

Kann meine Praxis oder mein Krankenhaus Dokumente aus meiner ePA löschen?

Ja. Nach Rücksprache mit Ihnen kann Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z.B. Apotheke oder Krankenhaus), der Sie behandelt, ein Dokument aus Ihrer ePA löschen. Das kann er z.B. tun, wenn ein Dokument nicht mehr aktuell ist und durch eine aktuellere Version ersetzt werden soll.

Datenschutz und Sicherheit

Was kann ich für die Sicherheit meiner Daten tun?

Die ePA wurde nach modernsten Standards entwickelt. Dies betrifft sowohl die Programmierung als auch die getroffenen Maßnahmen gegen Manipulations- oder Zugriffsversuche unberechtigter Dritter.
Um dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, auf ein paar grundlegende Dinge im Umgang mit Ihren sensiblen Gesundheitsdaten zu achten:

  • Laden Sie immer das neueste Update aus dem offiziellen Store herunter.
  • Achten Sie auf Ihr Smartphone und lassen es nicht unbeaufsichtigt liegen.
  • Verwenden Sie Sperrbildschirme mit kurzen Inaktivitätsphasen.
  • Verwenden Sie biometrische Entsperrungen oder ein komplexes Passwort.
  • Manipulieren Sie Ihr Smartphone nicht vorsätzlich durch z.B. Rooting oder Jailbreaking.
  • Installieren Sie nur Apps aus dem jeweiligen Store Ihres Betriebssystems oder Herstellers.
  • Nutzen Sie ggf. ein aktuelles Internet-Security- oder ein Anti-Virus-Programm.

Zusätzlich empfehlen wir, sich an gängige Standards im Umgang mit Online-Diensten zu halten. Hierzu zählen unter anderem die Verwendung von einmaligen Passwörtern in ausreichender Länge mit Sonderzeichen. Passwörter sollten niemals mit anderen Personen geteilt werden. Weitere Merkmale zur sicheren Anmeldung, wie z.B. die Elektronische Gesundheitskarte (Chipkarte), sollten nicht an unberechtigte Dritte gegeben werden. Teilen Sie die PIN Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte nicht mit Dritten.

Welche Nutzungsdaten werden über mich gespeichert?

Im Zuge der Bereitstellung und Nutzung der ePA werden bestimmte Nutzungsdaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Das ist notwendig, um die eindeutige Zuordnung und den sicheren und dauerhaften Zugriff des Versicherten auf die persönliche Akte zu gewährleisten. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass bestimmte Daten erhoben und über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
Die ePA wird nach der Freischaltung innerhalb der App aktiviert. Für die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse werden die folgenden Daten aus dem IT-System der Krankenkasse in den kassenspezifischen Teil der ePA und in die ePA übertragen:

  • Technische Referenznummer
  • Versichertennummer
  • E-Mail-Adresse

Die E-Mail-Adresse dient dazu, um den Nutzer u.a. beim Gerätewechsel zu benachrichtigen.

Sollten sich bereits übertragene Daten einmal ändern, können diese innerhalb der ePA aktualisiert werden.

Während der Nutzung Ihrer ePA werden fortwährend bestimmte Daten erzeugt und gespeichert. Dazu gehören abgegebene Einwilligungen und Widerrufe; etwa für die Nutzung von Erinnerungsservices, oder auch so genannte Protokolldaten, indem z.B. Login-Zeitpunkte und Daten-Transfers festgehalten werden.

Die automatisch gespeicherten Daten können innerhalb der App aufgerufen oder bei uns angefordert werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie lange werden meine Daten in der ePA gespeichert?

Gesundheitsdaten werden so lange in der ePA gespeichert, wie es der Nutzer erlaubt. Die persönlichen Daten wie der Name oder die Versichertennummer bleiben darüber hinaus dauerhaft in der ePA gespeichert. Sie werden komplett gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.

Wer kann meine Daten sehen?

Grundsätzlich sind nur Sie selbst in der Lage, Ihre Daten zu sehen.

Da Sie jedoch die Möglichkeit haben, im Bereich Ihrer ePA Arztpraxen und Krankenhäuser für den Zugriff auf Ihre Dokumente zu berechtigen, sind diese Personenkreise dann ebenfalls in der Lage, die von Ihnen geteilten Daten zu sehen.

Um Daten von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu empfangen, müssen Sie diese berechtigen, auf Ihre ePA zugreifen zu dürfen.
Daten und Transportwege in der ePA sind individuell Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Das bedeutet, dass niemand außer dem Versicherten selbst seine Daten entschlüsseln kann. Dadurch ist auch nur der Versicherte selbst in der Lage, seine Daten zu sehen.

Wie kann ich verhindern, dass auf bestimmte Daten zugegriffen werden kann?

Um zu verhindern, dass eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf Daten von anderen Praxen oder Krankenhäuser zugreifen kann, müssen Sie die betreffende Berechtigung entziehen.

Wenn Sie verhindern wollen, dass bestimmte Dokumente von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus gelesen werden können, kopieren Sie die betreffenden Dokumente in Private Dokumente in Ihrer persönlichen Akte und löschen Sie sie anschließend in Ihrer ePA.
Sie können die auf diese Weise aus der ePA entfernten Dokumente wieder in der ePA speichern, etwa um sie erneut zu teilen. In dem Falle wird das Dokument jedoch als ein von Ihnen gespeichertes Dokument behandelt.

Passen Sie ggf. Ihre Berechtigungen an.

Welche Rechte können wahrgenommen werden?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit, die ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen: unter anderem Auskunft zu den in der ePA verarbeiteten Daten, Berichtigung unrichtiger Daten, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbeitung von Daten sowie Export und Übertragung der Daten (sofern technisch machbar).

Zur Ausübung der Rechte können die jeweils in der ePA und die in den kassenindividuellen Zusatzfunktionen vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Während Sie alle Daten zu den kassenindividuellen Zusatzfunktionen über den in der ePA angebotenen Daten-Export beziehen können, müssen Sie die Nutzungsdaten zu Ihrer ePA bei uns anfordern. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie lange laufen die Berechtigungen?

Das entscheiden Sie allein. Sie haben die freie Wahl der Laufzeit zwischen 1 und 540 Tagen. Voreingestellt sind 7 Tage, die Sie selbstständig anpassen können.

Wie trägt der Betreiber zur Sicherheit bei?

Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der sog. Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU) ausgeführt. So werden Angriffe abgewehrt, die Verarbeitung der Daten jeweils nur einer Akte sichergestellt und der Zugriff auf personenbezogene medizinische Daten ausgeschlossen. Des Weiteren sind die Daten für den Betreiber nicht einsehbar, weil diese nur verschlüsselt vorliegen.

Welche Speicher- und Löschfristen gibt es?

Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (u.a. Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von 4 bis 6 Jahren, je nach Leistungsbereich, unterliegt, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden.
Sie allein entscheiden daher über Speicherdauer und Löschung.

Hat die VIACTIV Zugriff auf meine elektronische Patientenakte?

Sämtliche Inhalte Ihrer elektronischen Patientenakte sind nach höchsten Datenschutzstandards gesichert. Sie können grundsätzlich nur von Ihnen selbst eingesehen werden. Oder von einem Arzt oder Krankenhaus, wenn Sie dies zuvor explizit erlaubt haben. Die VIACTIV Krankenkasse hat keinerlei Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA und kann diese auch nicht lesen.

Nect Ident

Was ist Nect Ident?

Nect Ident ist ein videobasiertes Online-Identifizierungsverfahren. Es wurde von der Hamburger Nect GmbH entwickelt und ist bereits bei vielen großen Firmen im Einsatz. Auch die VIACTIV nutzt Nect Ident, um die Identität von Versicherten aus der Ferne zu prüfen. Digitale Verfahren wie Gesichtserkennung und Lebendigkeitsprüfung ersetzen dabei die persönliche Identitätskontrolle vor Ort. Ihre Registrierung für unsere neuen Gesundheitsservices wird so deutlich einfacher. Sie müssen hierzu nicht mehr persönlich in unseren Kundenservice kommen. Mit Nect Ident können Sie sich einfach und sicher direkt per Smartphone registrieren.

Wenn Sie mehr über Nect Ident erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Besuch der Informationsseite der Nect GmbH: https://jump.nect.com/faq/main.

Wer kann Nect Ident nutzen?

Alle VIACTIV-Versicherten, die mindestens 16 Jahre alt sind, können Nect Ident nutzen. Voraussetzung ist, dass Ihre Daten in unserem System aktuell sind. Halten Sie hierzu Ihre Versichertennummer und ein gültiges Ausweisdokument bereit.

Eine Online-Identifizierung für Betreuende ist nicht möglich.

Was ist die eID?

Die eID ist die Online-Funktion des deutschen Personalausweises. Sie steht Ihnen zur Verfügung, wenn Ihr Ausweis nach dem 31.10.2010 ausgestellt wurde. Ihr Ausweis ist dann auch mit einem entsprechenden Aufdruck auf der Rückseite gekennzeichnet. Die eID ermöglicht es Ihnen, sich per NFC-Chip und PIN schnell und sicher digital zu identifizieren.

Wie funktioniert Nect Ident mit eID-Funktion?

Um sich in Nect Ident per eID zu identifizieren, müssen Sie zunächst ein Foto Ihres Personalausweises machen. Danach werden Sie aufgefordert, Ihren Ausweis auf Ihr Mobilgerät zu legen, damit der in Ihrem Ausweis enthaltene NFC-Chip ausgelesen werden kann. Nachdem Sie Ihre sechsstellige eID-PIN eingegeben haben, starten Sie durch den erneuten Kontakt Ihres Ausweis mit Ihrem Mobilgerät die Identifizierung. Dieses Verfahren dauert insgesamt etwa drei Minuten und ist als Teil der App Nect Wallet bundesweit kostenlos verfügbar.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Nect Ident zu nutzen?

Alle wichtigen Infos über Nect Ident und die technischen Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um Nect Ident zu nutzen, finden Sie auf der Informationsseite der Nect GmbH: https://jump.nect.com/faq/main.

Was passiert bei Nect Ident mit meinen Ausweisdaten?

Die Firma Nect verarbeitet Ihre Daten unter Einsatz modernster Verschlüsselungstechnologien. Ihre Daten werden dabei ausschließlich auf Servern in ISO-zertifizierten deutschen Rechenzentren mit höchster Sicherheitsstufe gespeichert. Und zwar nur so lange, wie es für den Registrierungsprozess notwendig ist.

Ausführliche Antworten auf Ihre Fragen zum Datenschutz rund um die Nutzung der App "Nect Wallet" finden Sie auf der Informationsseite von Nect: https://jump.nect.com/faqcontent/gdpr/general.