Seit Oktober 2020 gibt es Apps und browserbasierte Anwendungen auf Rezept. Das Verfahren ist dabei ganz einfach: Ärzte und Psychotherapeuten können diese verschreiben und die VIACTIV übernimmt die Kosten. Welche Apps es gibt und wie Sie als Patient profitieren, erfahren Sie hier.
Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz DiGA) sind Produkte, die ausschließlich auf digitalen Technologien beruhen. Sie helfen dabei, eine Diagnose zu stellen, Erkrankungen zu erkennen und diese zu lindern. So kommen sie Ihnen als Patient unmittelbar zugute.
Auf die Qualität der Apps kommt es an
Damit eine App oder eine Anwendung auf dem Rezeptblock landen kann, durchläuft sie ein strenges Prüfverfahren. Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz werden ganz genau unter die Lupe genommen, genau wie ihre Wirksamkeit. Erst wenn das Gesamtpaket stimmt, werden sie dauerhaft ins Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Als Patient sind Sie also auf der sicheren Seite.
Welche Apps gibt es auf Rezept?
Das Verzeichnis befindet sich momentan im Aufbau, wird aber kontinuierlich erweitert. Die ersten zugelassenen Apps und Web-Anwendungen sind bereits gelistet. Hier haben wir einen Auszug für Sie: