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Was ist der Entlastungsbetrag und wie hoch ist er?

Um Menschen in häuslicher Pflege unbürokratisch zu unterstützen, gibt es seit 2017 den sogenannten Entlastungsbetrag, einen flexibel einsetzbaren Erstattungsbetrag von 125 Euro im Monat. Dieser kann ohne gesonderten Antrag für Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege sowie für allgemeine Betreuung, hauswirtschaftliche Versorgung oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zuhause oder in einer ambulanten Wohngruppe gepflegt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist lediglich, dass der Zuschuss einem der oben genannten Zwecke dient und die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird. Näheres zu den Auszahlungsmodalitäten erfahren Sie hier.

 

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