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Wer zahlt die Beiträge für die Krankenversicherung?

Seit dem 1.1.2019 müssen Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Krankenkassenbeitrags zahlen. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Das gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz.

Beispiel
Bei der VIACTIV liegt der Beitragssatz ab 1.4.2024 bei insgesamt 16,59 Prozent. Grundlage für die Berechnung des Beitrags ist bei Arbeitnehmern das Bruttoeinkommen. An die Krankenkasse gehen also - bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze - 16,59 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte.

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