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01|2015
Von einem Tag auf den anderen kann alles geschehen. Ein kleiner
Pfropfen geronnenen Blutes reicht aus – nach dem Schlaganfall
ist nichts mehr so, wie es einmal war. Der halbe Körper kaum
noch zu gebrauchen, das Sprachvermögen massiv eingeschränkt.
Nach der Reha wieder zu Hause, drei Wochen später liegen bei
der Familie die Nerven blank. Sie braucht Hilfe. Dafür ist die
Pflegeversicherung da. Lesen Sie, welche Leistungen* Sie erwar-
ten dürfen.
—ANTRAGSVERFAHREN
WEBCODE
356
Für die Feststel-
lung einer Pflegestufe schicken wir Ihnen gerne ein Antrags-
formular zu. Rufen Sie uns einfach an. Sollten Sie sich in
einem Krankenhaus oder einer Rehabilitations-Einrichtung
befinden, können Sie den Sozialdienst der Einrichtung bitten,
Ihnen bei der Beantragung behilflich zu sein. Liegt uns Ihr
ausgefüllter Antrag vor, beauftragen wir den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Beurteilung Ihres
Hilfebedarfs. Im Allgemeinen vereinbart der MDK mit Ihnen
einen Begutachtungstermin in Ihrer häuslichen Umgebung.Wir
empfehlen Ihnen, den Termin gemeinsam mit einem nahen
Angehörigen oder eventuell Ihrem Pflegedienst wahrzuneh-
men. Liegt uns das Gutachten des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung vor, teilen wir Ihnen das Ergebnis mit.
Je nach Hilfebedarf ist eine Einstufung in die Pflegestufen 0
bis III möglich. Sofern Sie eine Pflegestufe bewilligt bekom-
men, können Sie zum Beispiel folgende Leistungen der Pfle-
geversicherung in Anspruch nehmen:
Pflege zu Hause
—SACHLEISTUNGEN
WEBCODE
2291
(ambulante
Pflege durch professionelle Pflegekräfte)
Ihre Pflege wird
durch geeignete Pflegekräfte von zugelassenen ambulanten
Pflegediensten erbracht. Hier ist je nach festgestelltem
Hilfebedarf ein monatlicher Kostenzuschuss von bis zu
1.995 Euro möglich. Der Pflegedienst rechnet den Zuschuss
direkt mit uns ab.
Geeignete Pflegedienste in Ihrer Umgebung finden Sie unter
www.bkk-pflegefinder.de.
—PFLEGEGELD
WEBCODE
2292
Wird die Pflege durch
eine private Person erbracht, kann ein Pflegegeld je nach Hil-
febedarf von bis zu 728 Euro monatlich ausgezahlt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein regelmäßiger Beratungs-
besuch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Dieser
prüft, ob die häusliche Pflege sichergestellt ist und ob geeig-
nete Maßnahmen zur weiteren Pflegeerleichterung veranlasst
werden können. Die Kosten des Beratungsbesuchs trägt die
BKK vor Ort für Sie.
—KOMBINATIONSPFLEGE
WEBCODE
2293
Wenn die pri-
vate Pflegeperson die Pflege nicht alleine sicherstellen kann,
können Sie sich zusätzliche Unterstützung durch eine zuge-
lassene ambulante Pflegeeinrichtung holen. In dieser Konstel-
lation können Sie die Pflegesachleistung und das Pflegegeld
kombinieren. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von den
erbrachten Leistungen des Pflegedienstes.
Pflege in einer Pflegeeinrichtung
—TEILSTATIONÄRE PFLEGE
WEBCODE
2294
Zusätzlich
zur »Pflege zu Hause« können Sie die Pflege in einer zugelas-
senen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch neh-
men. Je nach Hilfebedarf können wir Ihnen einen Kostenzu-
schuss für die pflegebedingten Aufwendungen** von bis zu
1.612 Euro monatlich gewähren.
—VOLLSTATIONÄRE PFLEGE
WEBCODE
2295
Ist häusli-
che oder teilstationäre Pflege nicht möglich, kann ein Zuschuss
von bis zu 1.995 Euro für die Aufwendungen der vollstatio-
nären Pflege gezahlt werden.
Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich nur um
einen kleinen Überblick über die Leistungen der Pflegeversi-
cherung. Gerne stehen wir Ihnen mit einer telefonischen Bera-
tung zur Verfügung.
Hotline: 0800 222 12 11
* Voraussetzung hierfür ist eine Vorversicherungszeit von zwei
Jahren in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung.
** Ohne Unterkunft/Verpflegungs- und Investitionskosten.
PFLEGEVERSICHERUNG
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